Allgemeine Geschäftsbedingungen für Architekturfotografen
 

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die Anfertigung von Bildern und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Auftragsabwicklung
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fotografen den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen.
Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.
2.2 Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass der Fotograf gefahrlos arbeiten kann.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Fotografen aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.
2.3 Kann ein Aufnahmetermin wegen der Wetterverhältnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt oder
zu Ende geführt werden, ist dem Fotografen Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. 2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3 Honorare und Nebenkosten
3.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht er nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
3.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.3 Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert
zu vergüten.
3.4 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Reisen, Übernachtungen). Gesondert zu erstatten sind auch die Kosten, die dem Fotografen durch besonders aufwändige Bilder (z.B. Luftaufnahmen) oder durch den Einsatz spezieller Technik (z.B. Hebebühne, aufwendige Lichtanlagen) entstehen.
3.5 Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.6 Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind.
3.7 Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

4 Nutzungsrechte
4.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur einfache Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4.2 Die Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt auch für die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Der Fotograf ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.
4.3 Ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung für alle in Betracht kommenden Zwecke selbst zu verwerten.
4.4 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

5 Digitale Bildverarbeitung
5.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
5.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6 Schutzrechte Dritter
6.1 Sofern die aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen urheberrechtlich geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche Einwilligung der Urheber einzuholen. Die Einwilligung muss sich auch auf die Nutzung der Bilder durch den Fotografen (Nr. 4.3) und/oder durch Dritte erstrecken, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte überträgt.
6.2 Für den Fall, dass an den aufzunehmenden Bauwerken, Objekten oder Inneneinrichtungen sonstige Schutzrechte Dritter bestehen, ist Nr. 6.1 analog anzuwenden.
6.3 Der Auftraggeber hat den Fotografen von allen Ansprüchen freizustellen, die aus einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß Nr. 6.1 oder 6.2 resultieren.
6.4 Ist der Auftraggeber selbst Urheber der aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen, hat er die Nutzung der Bilder durch den Fotografen (Nr. 4.3) ebenso zu dulden wie eine Nutzung durch Dritte, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte überträgt. Dasselbe gilt für den Fall, dass dem Auftraggeber sonstige Schutzrechte an den aufgenommenen Bauwerken, Objekten oder Inneneinrichtungen zustehen.

7 Haftung und Schadensersatz
7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen;
für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 € für jedes Original und von 200 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung
eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.
7.5 Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
bleibt hiervon unberührt.
7.6 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Nr. 4.4), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8 Statut und Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart

General Terms and Conditions of Joerg Hempel Photodesign.

1. Materials Usage
1.1 "Materials" shall mean all manner of photographic materials and "image" shall mean each individual slide or photograph included in the materials.

1.2 The customer must identify the proposed usage of the Materials when ordering, and if for advertising, must also identify the product being advertised. The use of the Materials is only permitted once Joerg Hempel Photodesign shall have consented to use for such specific purpose in writing.
1.3 Any other proposed use of the Materials by the customer will require the further written consent of Joerg Hempel Photodesign.
1.4 The Materials may not be altered or reworked in any manner without the prior written consent of Joerg Hempel Photodesign.

2. Term of Usage; Return
2.1 The Materials are provided to the customer on a rental basis and must be returned to Joerg Hempel Photodesign within the return date of the delivery note. Digital Materials shall be erased after usage.
2.2 If the Materials are not timely returned, a further charge of EUR 1.00 per day per Image shall be payable to Joerg Hempel Photodesign, which charge will be offset against any possible damages payable pursuant to Section 5.2 below.

3. Scope of Assigned Rights
3.1 The ownership of ordered Materials shall always remain in Joerg Hempel Photodesign. The payment of any possible damage claims pursuant to Section 5.2 below shall not act to transfer any rights to a customer with respect to any Image.
3.2 Unless otherwise agreed in advance and in writing; the customer is permitted a onetime use of the Materials, in respect of a single publication, for the disclosed purpose and only within the Federal Republic of Germany.
3.3 The customer may only use the Materials for the stated purposes, and is not permitted to duplicate or otherwise maintain copies of Materials, in any media form; the prohibition includes duplication for the customer's own records.
3.4 The transfer of the Materials or the assignment of any rights in the Materials to any third party is not permitted.
3.5 The customer must acquire any rights which might be required for the publication of works of art or architecture depicted in any Image. Any customer publishing such pictures is solely responsible for claims of third parties by reason of violation of such rights.
3.6 The customer must acquire the consent for the publication of pictures of persons depicted in any Image, unless Joerg Hempel Photodesign shall have expressly made written assurances that a consent of the depicted person has already been obtained.
3.7 Joerg Hempel Photodesign makes no warranty that the use of the Materials will not violate the rights of the depicted persons to their own image or the rights of third parties, such as the rights of personality, rights of exploitations, etc. If any third party should make a legal claim against the customer in connection with the use of the Materials, the customer must promptly notify Joerg Hempel Photodesign to agree on further legal measures to be taken.

4. Complaints
4.1 Complaints concerning the contents of Materials are to be communicated to Joerg Hempel Photodesign promptly after receipt, either by telephone or by telefax and within 3 days in writing.

5. Damages
5.1 Claims for damages against Joerg Hempel Photodesign with respect to any delivered Materials are excluded, except in the case of intentional infliction of damages or gross negligence.
5.2 The customer is liable for any injury to the Materials until returned to Joerg Hempel Photodesign. If an Image, during the time that it is within the possession and control of a customer, is damaged so that it can no longer be used or is lost, the customer shall be responsible for damages (compare also the appendix).
5.3 Should a slide be taken out of its frame or the lettering on the frame be made illegible, the customer is responsible for restoring it to its original condition. In any case, the customer shall be responsible for the cost of the restoration.
5.4 Joerg Hempel Photodesign reserves the right to make additional claims for damages against the customer.

6. Copyright Notice; Complementary Copies
6.1 Joerg Hempel Photodesign expressly requires a copyright notice in such a manner that there can be no doubt as to the identity of the copyright holder, the agency and the relationship to the particular Image involved. The customer shall cause the following copyright notice to appear on the photograph or directly next to the photograph, © Joerg Hempel Photodesign. Any exceptions (for example, if used for commercial purposes) requires the prior written consent of Joerg Hempel Photodesign.
6.2 Should such copyright notice not be provided, Joerg Hempel Photodesign shall be entitled to a surcharge equal to the amount of the agreed fee.
6.3 The customer must provide Joerg Hempel Photodesign with two complete copies within two weeks of publication, without cost to or demand by Joerg Hempel Photodesign.

7. Fees
7.1 Every use of the Materials shall be subject to a payment of a fee, including without limitation, when used in working documents such as presentations, market tests, drawings, cartoons, or layouts, or the use of any aspect of an Image as a component of a new picture, whether by photomontage, photocomposing, electronic composition or similar technical means.
7.2 The fee shall be agreed prior to use. The amount of the fee shall depend on the manner and extent of usage. The customer shall provide all information necessary for such purposes.
7.3 Each fee agreement shall apply solely for the specifically described purposes and scope of use within the particular language area. Every use over and above that agreed upon shall require a new fee agreement.

8. Charges, Costs and Postage
8.1 Every delivery of Materials shall be charged to the customer, and the fees shall be determined according to the manner and extent of the work required of Joerg Hempel Photodesign. The minimum fee charge is EUR 40.00.
8.2 Extensive research work shall be invoiced separately.
8.3 Postage air freight and courier charges shall be borne by the customer. The same shall apply for photographic and reproduction costs.

9. Payment Terms
9.1 Fee and cost invoices, unless otherwise agreed, are always payable within 30 days upon receipt, in the stated amount without deduction. In the case of late payment, the customer shall be obligated to pay interest at a rate five percentage points (5%) over the then applicable discount rate of the Deutsche Bundesbank.

10. Press Code; Indemnification
10.1 The customer is required to observe the basic journalistic principles of the German Press Council (the Press Code) and the rights of third parties (personality rights, exploitation rights, etc.). In the event the customer shall violate this obligation, the customer shall be responsible for all claims and damages arising therefrom and shall indemnify Joerg Hempel Photodesign from such claims of any third party.

11. Partial Invalidity, Venue, Applicable Law
11.1. As long as both sides are qualified merchants, the place of jurisdiction and performance is Cologne, Germany.
11.2. In the case of deliveries to non-commercial customers who are not residents of Germany, Cologne shall likewise be the place of venue of any dispute.
11.3 The laws of the Federal Republic of Germany shall be applicable hereto.
11.4. Should one regulation of these supply and business terms be invalid, the validity of the remaining regulations remains unaffected.

Appendix (Flat rate compensation):
Flat rate compensation in case of damage, destruction/loss colour transparencies, colour prints, negatives:
a) in the case of light damage allowing further use EUR 150.00
b) in the case of heavy damage allowing limited further use EUR 300.00
c) Loss/destruction
- transparencies up to 6 x 9 cm EUR 500.00
- transparencies 9 x 12 and 13 x 18 cm EUR 1,000.00
- transparencies up to 18 x 24 cm EUR 3,000.00
- duplicates EUR 150.00

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Diese Website verwendet Cookies, um ein optimales Surfen zu ermöglichen.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen werden.

Datenschutzerklärung Impressum
Diese Website verwendet Cookies, um ein optimales Surfen zu ermöglichen.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen werden.

Datenschutzerklärung Impressum
Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.